Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall entschieden, der die Gerichte schon lange beschäftigt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter schränken damit das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen ein und weichen von der bisherigen Rechtsprechung in dieser Frage ab. In dem konkreten Fall wollte die konfessionslose Sozialpädagogin Vera Egenberger beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung als Referentin arbeiten. Es ging um den Fall von Vera Egenberger. Mit einem fulminanten Urteil im Fall Egenberger hat sich der EuGH im April entschieden gegen die Karlsruher Position gewandt.
Source: Suddeutsche Zeitung October 25, 2018 14:38 UTC