Autor: Friedrich Schmidt, Politischer Korrespondent für Russland und die GUS in Moskau. „Das hätte die EBU beachten müssen.“ Es wäre besser, Russland zu überzeugen, einen Teilnehmer zu melden, „der nicht ukrainische Gesetze verletzt“, sagte Kiriljenko. Auch der Sender Perwij Kanal, der Samojlowa nominiert hatte, lehnte eine Zuschaltung nach Kiew per Video ab; das wäre „seltsam“, da der Sinn des Wettbewerbs der Live-Auftritt sei, hieß es in einer Mitteilung. Mehr zum ThemaIn Moskau war die Entscheidung des ukrainischen Geheimdienstes SBU, Samojlowa wegen des Auftritts auf der Krim für drei Jahre die Einreise zu verwehren, scharf kritisiert worden. Parlamentarier und Außenministerium hoben dabei besonders darauf ab, dass die Sängerin auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung March 24, 2017 18:55 UTC