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Kosten für Medikamente von der Steuer absetzen (neues-deutschland.de)


Foto: pixabay.comWorauf Sie dabei achten sollten und wie die aktuelle Rechtsprechung dazu aussieht, erklärt nachfolgend der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Früher: Rezept nachträglich ausstellen lassen: Bis 2009 war es möglich, ein Medikament erst in der Apotheke zu kaufen, danach zum Arzt zu gehen und sich ein Rezept ausstellen zu lassen und anschließend die Kosten für das Medikament von der Steuer abzusetzen. Heute gilt Folgendes: Erst zum Arzt, dann Medikament kaufen und anschließend die Kosten, die von der Krankenkasse nicht gezahlt wurden, in die Steuererklärung eintragen. Außerdem müssen die Medikamente der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zählen die Kosten für Medikamente zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen.


Source: Neues Deutschland April 01, 2020 10:52 UTC



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