Entscheidend ist, ob die Krankschreibung medizinisch plausibel ist – und im Zweifel kann dafür sogar die behandelnde Ärztin als Zeugin gebraucht werden. Der Fall: Kündigung, Resturlaub, dann zwei Wochen AUIm Verfahren vor dem LAG Düsseldorf ging es um einen Beschäftigten im Elektrobereich, der selbst gekündigt hatte. Warum das LAG Düsseldorf dem Arbeitnehmer am Ende glaubteDer Dreh- und Angelpunkt war nicht ein formaler Zettel, sondern die Beweisaufnahme. Typisch sind Konstellationen, in denen eine AU zeitlich auffällig mit der Kündigung zusammenfällt oder „passgenau“ bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht. Ob der Beweiswert der AU erschüttert ist und ob die Gegenbeweise überzeugen, hängt stark von der konkreten Beweiswürdigung ab.
Source: Handelsblatt March 02, 2026 08:36 UTC