Händler müssen aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Eine solche Wirkung ist zwar wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Händler müssen aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag solche Bewertungen nicht löschen oder deshalb das Produkt gleich ganz von der Seite nehmen. Ein Händler haftet demnach grundsätzlich nicht für Kunden-Bewertungen auf Amazon. Die Kundenbewertungen seien zwar irreführende Äußerungen, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist, so der BGH. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hatte den Händler schon vor längerem darauf verpflichtet, mit dieser Behauptung nicht mehr zu werben.
Source: Handelsblatt February 20, 2020 12:22 UTC