Mindestens genauso ärgerlich ist, dass diese Lücke in der Branche, bei der Polizei und auch in der Politik schon lange bekannt ist, aber keiner sie schließt. Und dass Zuschlagen nicht immer das beste Mittel ist. Schuld daran ist ein einfacher Satz aus der Gewerbeordnung, in dem es heißt: „Wer gewerbsmäßig Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“Nun ist es nicht so, dass die Clubs freiwillig Gangster einstellen. Die Gewerkschaft der Polizei ist ebenfalls verstimmt, dass es in all den Jahren nicht gelungen ist, den Fehler zu beseitigen. Es könne doch nicht sein, dass die organisierte Kriminalität von der Gesetzeslage profitiert, sagt Berlins GdP-Sprecher Benjamin Jendro.
Source: Der Tagesspiegel March 31, 2017 13:30 UTC