Foto: dpa/Fredrik Von ErichsenDie LINKE im Bundestag hat Mitarbeitern ihrer Fraktion, die Angehörige pflegen müssen, mehr Rechte eingeräumt. Wenn dies nicht der Fall sein wollte, was nach Wahlen natürlich nicht ausgeschlossen werden kann, werde nach einem Sozialplan über die Mitarbeiterauswahl entschieden, erläutert Volker Schneider, Geschäftsführer der Linksfraktion im Bundestag. Bundesweit einmalig ist nach Auskunft von Tobias Schürmann, Tarifsekretär von ver.di, der Abschluss für Mitarbeiter, die Angehörige pflegen. Nicht erfasst vom Tarifvertrag sind auch bei der LINKEN die Angestellten, die als persönliche Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten tätig sind. Nach der jüngsten Regelung für pflegende Mitarbeiter der Linksfraktion könnte nun der Betriebsrat der Abgeordnetenmitarbeiter an die Abgeordnetengemeinschaft herantreten und eine entsprechende Betriebsvereinbarung auch für diese Mitarbeitergruppe verlangen.
Source: Neues Deutschland January 21, 2019 11:37 UTC