Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Das Buchungsportal Booking.com darf Hotels verbieten, ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten als über das Portal. Der Verband befürchtet nun, dass die Hotels den „marktdominanten Portalriesen zukünftig schutzlos ausgeliefert” sein werden, wie IHA-Präsident Otto Lindner sagte. Die Hotels seien immer stärker auf den Marktführer Booking.com angewiesen, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Eine noch weitergehende Bestpreisklausel, mit der Booking.com die Hotels ursprünglich verpflichtet hatte, auf dem Portal stets die günstigsten Konditionen anzubieten, hatte das Gericht dagegen 2015 als kartellrechtswidrig eingestuft.
Source: Handelsblatt June 04, 2019 11:03 UTC