Richter Rüdiger Nolte vom Siebten Senat in Leipzig rügte den vorgelegten Beschluss zur Planfeststellung als „rechtswidrig und nicht nachvollziehbar“. Ein Punkt, den das Gericht bemängelt: Es fehlt an geplanten Schutzmaßnahmen für den Schierlings-Wasserfenchel. Hamburg hatte versucht, ein Areal als Ausgleichsfläche zu deklarieren, das ohnehin schon für den Artenschutz vorgesehen war. Das hat mehrere Gründe: Konkurrenten wie Antwerpen und Bremerhaven gewinnen hinzu und der Handel zwischen China und Europa schwächelt gegenwärtig. Die Mehrheit der Hamburger Unternehmen glaubt noch immer an die Elbvertiefung.
Source: Der Tagesspiegel February 09, 2017 16:41 UTC