Andere Branchen wären schon über die Erleichterungen für den Haarpflegesektor glücklich. Es geht um die Zehn-Quadratmeter-Regel, wie sie der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zufolge Gültigkeit besitzt. Pro Kunde stehen dort zehn Quadratmeter zur Verfügung – die Räume wären doppelt so voll, die Umsätze schätzungsweise doppelt so hoch. Die Arbeitsschutzverordnung sei breit gefasst und werfe viele Fragen aufAnzeigeHöhere Frequenz und Einnahmen wären den Friseuren zufolge bitter nötig. Sie wären wohl vielfach über eine Eins-zu-eins-Betreuung mit Quadratmeter-Beschränkung froh, sofern sie nach gut drei Monaten überhaupt wieder öffnen dürften.
Source: Die Welt February 16, 2021 16:16 UTC