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Lovemobile mit Bußgeld bedroht (neues-deutschland.de)


Einem Pensionswirt dagegen, der Touristen bei sich aufnimmt, gönnt die Strafliste in der Coronazeit keine solche Flexibilität: Die unerlaubte Beherbergung von Gästen bedroht ihn mit 5000 Euro Bußgeld. In Nordrhein-Westfalen etwa muss jemand, der sich mit mehr als einer nicht im selben Haushalt lebenden Person trifft, mit 200 Euro Bußgeld rechnen, in Schleswig-Holstein sind es nur 150 Euro. Wer dennoch eine der im Verbotskatalog erwähnten Einrichtungen oder Events »öffnet oder darbringt«, so droht die Elbmetropole, kann mit 5000 Euro Buße belegt werden. So wird das Öffnen eines Bordells zur Coronazeit mit 5000 Euro Bußforderung bedroht, den gleichen Betrag müssen Sexarbeiterinnen und -arbeiter zahlen, wenn sie der »Erbringung sexueller Dienstleistungen« überführt werden. Wer dies nicht unverzüglich tut, soll nach den Vorstellungen des Bundes ein Bußgeld von mindestens 50 und höchstens 5000 Euro zahlen.


Source: Neues Deutschland April 08, 2020 19:30 UTC



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