Von Andreas SalchEin Pkw, der mit einem Funksignal geknackt wird, wurde nicht aufgebrochen. So lässt sich ein Urteil, das jetzt in einem Zivilverfahren am Amtsgericht München erging, kurz zusammenfassen. Passiert war folgendes: Ein Pilot hatte seinen Pkw geparkt und war für nur wenige Minuten weg. In seinem Urteil betont der zuständige Richter, dass das unbefugte Öffnen eines Pkw per Funksignal "nicht unter die Versicherungsbedingungen der Beklagten" falle. Das Urteil des Amtsgerichts München (Az.
Source: Suddeutsche Zeitung October 20, 2020 12:33 UTC