Im Englischen Garten darf gekifft werden: Nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die Schlösserverwaltung das Verbot für den Konsum von Cannabis für alle Parks in Bayern , für die sie zuständig ist, aufgehoben. Neben dem Englischen Garten betrifft das in München auch den Hofgarten und den Finanzgarten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hingegen sah in seinem Urteil vom November 2025 keine hinreichende Begründung für das Konsumverbot in Parks. Da der Freistaat gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegte, ist der Richterspruch nun rechtskräftig. Als Reaktion darauf hat die Schlösserverwaltung das Konsumverbot nun endgültig aufgehoben und diese Änderung im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Source: Suddeutsche Zeitung February 11, 2026 14:50 UTC