München: Rückzahlung bei fehlender Risikoaufklärung für Lippen-Make-up - News Summed Up

München: Rückzahlung bei fehlender Risikoaufklärung für Lippen-Make-up


Allerdings tat die Kosmetikerin kund, dass sich die Kundin die Erstattung des angezahlten Bargeldes abschminken könne. Die Münchnerin hatte sich im Frühjahr 2024 online durch das Angebot des Kosmetikstudios geklickt und war bei dem permanenten Lippen-Make-up hängen geblieben. Die Kundin erklärte, dass sie dafür anfällig sei, woraufhin die Kosmetikerin meinte, das Lippen-Make-up sei für sie dann wohl doch nicht das richtige. Es folgte eine Frist zur Rückzahlung an das Kosmetikstudio, das seinerseits einen Mahnbescheid verschickte und schließlich mündete die ganze Sache in eine Gerichtsverhandlung. Laut Gesetz sei die Beklagte dazu verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden vor Vertragsschluss über mögliche Risiken umfassend aufzuklären.


Source: Suddeutsche Zeitung December 26, 2025 16:17 UTC



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