Vielleicht also sind es andere Adressaten, denen der ehemalige Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle seine Mahnung angedeihen lässt. Acht Jahre hat Röttle die Münchner Generalstaatsanwaltschaft geleitet. Röttle gibt zu verstehen, dass er möglicherweise noch ein paar mehr Ideen gehabt hätte in seinem bisherigen Amt. Denn in diesem Bereich, das hat zuvor Reinhard Röttle deutlich gemacht, sei man bislang „bei Weitem noch nicht so aufgestellt, wie es die Bedrohungslage erfordert“. Denn was zähle – da ist es wieder –, was allein zähle, sei das Legalitätsprinzip, die Strafverfolgung ohne Ansehen der Person.
Source: Suddeutsche Zeitung March 24, 2026 15:55 UTC