Nun wurde die Art und Weise, wie Bloomwell für die ärztliche Behandlung mit medizinischem Cannabis geworben hat, für unzulässig erklärt. Das BGH-Urteil könnte Telemedizin-Plattformen künftig das Geschäft erschweren. Stattdessen wurde medizinisches Cannabis benannt und durch Angaben zu den Anwendungsgebieten „weiter individualisiert“. Der Großteil der Menschen, die medizinisches Cannabis nutzen, zahlen es also selbst. Selbst der Verband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC) räumte in der Vergangenheit ein, dass es derzeit „unseriöse Plattformen“ auf dem Markt für medizinisches Cannabis gebe, die man von den „medizinisch verantwortungsvollen“ trennen müsse.
Source: Suddeutsche Zeitung March 26, 2026 18:20 UTC