In einem Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Germanwings-Absturz vor mehr als sechs Jahren haben die Hinterbliebenen eine Niederlage einstecken müssen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Hamm wiesen am Dienstag die Berufungsklage mehrerer Angehöriger zurück, die von der Germanwings-Mutter Lufthansa zusätzliches Schmerzensgeld in Höhe von 30 000 Euro gefordert hatten. Die Richter des OLG bestätigten damit das Urteil der ersten Instanz. Insofern sei die Lufthansa nicht der richtige Adressat für die zudem nicht ausreichend konkret begründeten Schadenersatzansprüche. Die Kläger warfen der Lufthansa Versäumnisse bei den flugmedizinischen Untersuchungen vor und halten das bislang gezahlte Schmerzensgeld nicht für ausreichend.
Source: Der Tagesspiegel September 14, 2021 18:11 UTC