Für viele Erwerbstätige im Niedriglohnsektor, die ihr Arbeitseinkommen mit Hartz IV aufstocken müssen, gilt der Grundsatz nur bedingt. Unter dem Strich bleibt ihnen kaum mehr Geld, wenn sie die Zahl ihrer Arbeitsstunden erhöhen, weil zugleich die Transferzahlung sinkt. Das verfügbare Einkommen aus Arbeitslohn und staatlicher Stütze erhöht sich in diesem Fall also nur um zehn bis 20 Prozent. Das IW schlägt vor, den Grundfreibetrag von 100 auf 20 Euro zu kürzen und darüber hinausgehende Bruttoeinkommen bis 300 Euro komplett auf den Hartz-IV-Anspruch anzurechnen. Nach einer solchen Reform hätte der Aufstocker, der seine Arbeitszeit von 20 auf 40 Wochenstunden erhöht, nicht 70 Cent, sondern 2,44 Euro pro zusätzlicher Arbeitsstunde mehr in der Tasche.
Source: Handelsblatt May 08, 2019 16:52 UTC