"Diese Goldstücke können nur eines morden ... klauen ... randalieren ... und ganz wichtig ... nie arbeiten", so hatte ein Nutzer auf Facebook geschrieben. Der BGH hat lediglich moniert, dass Facebook den Nutzern bei Sperrung oder Löschung ein Anhörungsrecht einräumen muss. Der Bundesgerichtshof betritt gefährliches TerrainVon fundamentaler Bedeutung ist dagegen die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit auf Facebook wirklich reicht. Die sozialen Medien liefern die Infrastruktur eines Meinungsaustauschs, der tief in die Gesellschaft ausgreift, weit über Presse und Rundfunk hinaus. Der Staat hat begonnen, die sozialen Medien für den Kampf gegen Hass und Hetze in die Pflicht zu nehmen.
Source: Suddeutsche Zeitung July 29, 2021 16:07 UTC