Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Der nach Tunesien abgeschobene Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Der von Sicherheitsbehörden als Islamist eingestufte S. war nach monatelangem juristischen Tauziehen im Mai aus Hessen nach Tunesien abgeschoben worden. Zwar könne der Mann in Tunesien formal zur Todesstrafe verurteilt werden, heißt es. Aber jedes Todesurteil werde in dem Land vom Präsidenten in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
Source: Suddeutsche Zeitung September 27, 2018 17:03 UTC