Und weil die letzte Bundesregierung dabei alles richtig machen wollte, hat sie den Freibetrag nicht nur für Riesterrente und betriebliche Altersversorgung eingeführt. Er gilt auch für jede Form freiwilliger Beiträge und damit auch für freiwillig gezahlte Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Und er gilt auch für Menschen, die freiwillig Mitglied der Pflichtversicherung, so genannte Pflichtversicherte auf Antrag, geworden sind. In einem Rundschreiben, das das Bundesarbeitsministerium als Hilfestellung an die Grundsicherungsämter verschickt hat, werden alle vom Freibetrag begünstigten Formen der freiwilligen Vorsorge aufgezählt. „SPD und Union reden Sonntags davon, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, aber das Ministerium verweigert denen unter ihnen, die das schon lange freiwillig tun, jetzt den Freibetrag“, klagt Matthias Birkwald.
Source: Handelsblatt March 20, 2018 15:11 UTC