Foto: imago images/Westend61Da aber kaum Barvermögen vorhanden war, hätte die Enkelin den Pflichtteil an Onkel und Tante nur auszahlen können, wenn sie das Hausverkauft hätte. Grundsätzlich kann in so einem Fall die Erbin verlangen, dass die Auszahlung des Pflichtteils zumindest gestundet wird - weil es eine unbillige Härte wäre, deswegen das Familienheim aufgeben zu müssen. Denn die Erbin wäre trotz der Stundung in absehbarer Zeit nicht in der Lage, die Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Also müsse die Enkelin jetzt das Haus verkaufen, denn die Kinder des Erblassers müssten ihren Pflichtteil (je 29 500 Euro) bekommen. Sie hätte damals das Haus an einen Interessenten verkaufen können, der ihr ein Kaufangebot über 150 000 Euro unterbreitete habe.
Source: Neues Deutschland February 18, 2020 20:26 UTC