Die Union will die bereits vereinbarten Kriterien für die Klagebefugnis weiter verschärfen, was bei der SPD auf energischen Widerstand stößt. In einem ersten Schritt sieht Barleys Gesetzentwurf vor, dass der klagende Verband auf der Basis der Fälle von zehn Betroffenen eine Klage bei Gericht einreichen muss. Wer seit mindestens vier Jahren auf dieser Liste steht und mindestens 350 Mitglieder hat, soll künftig auch die neue Klageoption nutzen können. Bisher ist vorgesehen, dass mit der Eintragung in ein Klageregister für die Verbraucher die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche gestoppt wird. Denn entscheidend für die Verjährungsfrist ist nicht der Moment, wenn der Prozess beendet ist, sondern wenn die Klage eingereicht ist.
Source: Handelsblatt June 04, 2018 05:47 UTC