Im Antrag werden zwei Thüringer Skinheads genannt, über die von der Schweiz aus die Pistole an die beiden Terroristen gelangt sein soll. Die Bundesanwaltschaft hält hingegen Wohlleben und den Mitangeklagten Carsten S. für die maßgeblichen Beschaffer. Carsten S. hat auch schon zu Beginn des Prozesses gestanden, die Waffe zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Außerdem belastete er Wohlleben, der die Beschaffung eingefädelt haben soll. Die Anwälte haben die Richter bereits mit zahlreichen Ablehnungsgesuchen überzogen.
Source: Der Tagesspiegel January 23, 2018 12:34 UTC