Ein afghanischer Polizist steht vor einem ausgebrannten Tanklastzug in Kundus nach dem von dem deutschen Oberst Klein angeordneten Luftangriff. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies am Dienstag die Klage des afghanischen Familienvaters Abdul Hanan gegen Deutschland ab. Hanan hatte bei dem Luftangriff zwei Söhne verloren und Deutschland Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention vorgeworfen. September 2009 in Kundus geschah:Die Bundeswehr war seit sechs Jahren in Kundus im Einsatz, als es zu dem verheerenden Nato-Luftangriff kam. Der deutsche Oberst Klein befürchtete, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das Feldlager und die Bundeswehr-Soldaten eingesetzt werden könnten und ordnete ihre Bombardierung an.
Source: Neues Deutschland February 16, 2021 11:37 UTC