Johannes Kleis von der Europäischen Verbraucherzentrale BEUC hält es für ein großes Ärgernis, dass urheberrechtlich geschützte Digitalinhalte weiter von Landesgrenzen ausgebremst werden. Für einen überschaubaren Zeitraum, also etwa für ein paar Wochen im Urlaub, dürfen Nutzer diese bezahlten Angebote künftig auch im EU-Ausland nutzen. Unterschiedliche Preise für ein und denselben Kühlschrank sind also weiterhin möglich. Die Anwendung von Geoblocking hält Tromp daher für ein Symptom für den unvollendeten Binnenmarkt in Europa. Als die EU-Kommission 2015 schließlich Beschwerden über Diskriminierung im Onlinehandel nachging, war das Ergebnis ernüchternd: Fast zwei Drittel aller Websites nutzten Geoblocking, nicht selten zum Nachteil für die Verbraucher.
Source: Die Welt February 06, 2018 16:30 UTC