Rechtswissenschaftler Dirk Heckmann denkt trotzdem, dass Digitalisierung in Deutschland gelingen kann. Zudem sei Deutschland überreguliert, die Fehlerkultur dagegen aber unterentwickelt. Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler, TU MünchenEr fordert Nutzerfreundlichkeit als Rechtspflicht und sieht das in Bayerns Digitalgesetz verwirklicht. Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler, TU MünchenHeckmann hat 12 Voraussetzungen ausgemacht, die gegeben sein müssen, damit digitale Prozesse in Deutschland gelingen können. Dirk Heckmann, Rechtswissenschaftler, TU München
Source: Suddeutsche Zeitung January 11, 2024 17:13 UTC