Bei einem Kilowattpreis von etwa 30 Cent entfallen sieben Cent auf die Netzentgelte. Das Verfahren habe eine »grundsätzliche Bedeutung«, und eine höchstrichterliche Entscheidung könne der »Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dienen«, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Sein Urteil begründete das Gericht damit, dass sich die Bundesnetzagentur nur auf nur eine Datenquelle verlassen habe, als die Netzentgelte festgelegt wurden. Bei der Wirtschaftskanzlei Becker, Büttner, Held, die auf das Energierecht spezialisiert ist und in dem Verfahren 600 Energieversorger vertrat, freut man sich über das Urteil. Ein zentraler Bestandteil des Geschäfts sollen die wertvollen Netze von Innogy sein, sie gehen in den Besitz von E.on über.
Source: Neues Deutschland March 22, 2018 20:26 UTC