Januar 2019 tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, wie das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Dienstag mitteilte. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um 6 bis 14 Euro im Monat. Darüber dürfen sich dann zur Jahreshälfte die Unterhaltspflichtigen der erwachsenen Trennungskinder freuen: Wegen des höheren Kindergeldes fällt der Betrag, den sie beisteuern müssen, ab dann geringer aus. Die „Düsseldorfer Tabelle“ existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die nächste Änderung der Tabelle wird voraussichtlich zum 1.
Source: Die Welt November 28, 2018 09:45 UTC