Die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen steigen von 15 auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf mit weißen Linien aufgemalten Radfahrer-Schutzstreifen. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wenn jemand behindert oder gefährdet wird, etwas kaputtgeht oder jemand länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, kann es auch einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geben. Falschparken an unübersichtlichen Stellen kann statt 15 Euro nun 35 Euro kosten, unberechtigtes Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen statt 35 Euro künftig 55 Euro – ebenso das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für E-Autos.
Source: Neues Deutschland April 23, 2020 10:11 UTC