Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das zum Jahreswechsel in Kraft trat, wurde ein Paragraph zur Genehmigungspflicht um einen Satz ergänzt. Die Regelung gilt für alle Männer* bis 45 Jahre, unabhängig davon, ob sie jemals Kontakt zur Bundeswehr hatten oder haben werden. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.«Diese Formulierung ist nicht neu – aber ihre Anwendung. Die Antragstellung bleibt dennoch verpflichtend – auch wenn derzeit keine Wehrpflicht besteht und noch nicht wieder zur Musterung einberufen wird.
Source: Neues Deutschland April 04, 2026 15:04 UTC