Eine neue Klausel im Wehrdienstgesetz verpflichtet Männer unter 45 Jahren, Auslandsaufenthalte über drei Monate vorab im Karrierecenter der Bundeswehr anzumelden und genehmigen zu lassen. Drei Monate nach Inkrafttreten fällt auf, dass die Änderungen am Wehrpflichtgesetz nicht nur junge Männer betreffen, die nun wieder zur Musterung müssen. Audioplayer wird geladenAnzeigeMänner zwischen 17 und 45 Jahren dürfen Deutschland nur mit Genehmigung der Bundeswehr verlassen, sofern sie länger als drei Monate im Ausland bleiben wollen. Allerdings ging es dabei vor allem um die verpflichtende Musterung junger Männer und grundsätzliche Fragen von Verteidigungsbereitschaft und Kriegstüchtigkeit. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen.“ Die Frage, wie oft solche Genehmigungen seit Jahresbeginn erbeten wurden, ließ der Sprecher offen.
Source: Neues Deutschland April 04, 2026 14:41 UTC