Die AfD hat im Rechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) um eine Einstufung als "Verdachtsfall" für rechtsextremistische Bestrebungen eine weitere Niederlage kassiert. Die Richter in Münster bestätigten die Ablehnung von Anträgen der Partei, mit dem Erlass von "Zwischenregelungen" das BfV zu blockieren. Die AfD wollte erreichen, dass die Richter dem Bundesamt untersagen, die gesamte AfD als Verdachtsfall zu bewerten und die Mitgliederzahl der parteiinternen Vereinigung "Der Flügel" zu nennen. Allerdings kann der Verfassungsschutz auch schon bei einem Verdachtsfall nachrichtendienstliche Mittel wie die Überwachung des E-Mail-Verkehrs einsetzen. Damit ist zumindest juristisch der Weg für das Bundesamt frei, die AfD komplett als Verdachtsfall zu deklarieren.
Source: Der Tagesspiegel February 18, 2021 19:30 UTC