Nachteile in Ländern, wo strenger bewertet wirdAnzeigeAn dieser Stelle ist das Karlsruher Urteil für die Länder richtig unangenehm, ja es tut regelrecht weh. Die Richter stellen nämlich fest, dass der Gesetzgeber bei der Vergabe durch die Hochschulen auf Mechanismen verzichtet, „die die nicht in dem erforderlichen Maße gegebene länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturdurchschnittsnoten ausgleichen“. Das ist quasi eine Drohung, dass irgendwann der Numerus clausus selbst ebenfalls verfassungswidrig werden könnte. Pflicht zur Herstellung von VergleichbarkeitDamit liefert dieses Urteil all jenen Munition, die den Bildungsföderalismus für einen Hemmschuh der Entwicklung halten. Jenen, die die Unterschiedlichkeit der Schulbildung in Deutschland zum nötigen, ja gesunden Wettbewerb umdeuten, gehen damit die Argumente aus.
Source: Die Welt December 19, 2017 11:03 UTC