OLG Frankfurt: Opa nicht besuchen und trotzdem erben - News Summed Up

OLG Frankfurt: Opa nicht besuchen und trotzdem erben


Enkel sind auch dann Miterben, wenn sie sich nicht an die Besuchspflicht halten, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun entschied. Handschriftlich hat er festgelegt, wen aus seiner Familie er zu welchen Teilen als Erben einzusetzen gedenkt. Sie sollten nur dann das Erbe bekommen, "wenn sie mich regelmäßig, das heißt mindestens sechs Mal im Jahr, besuchen", hatte der Großvater aufgeschrieben. Mit dem, was dann nach dem Tod des Großvaters folgte, musste sich nun das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main befassen. Hätte der Großvater gewusst, dass seine Besuchsbedingung nicht rechtens ist, sei davon auszugehen, dass er seine Enkel trotzdem zu Miterben gemacht hätte.


Source: Suddeutsche Zeitung February 19, 2019 12:03 UTC



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