Mit einem weiteren Eilantrag in der Sache beschäftigt sich der bayerische Verwaltungsgerichtshof. März per Eilantrag gegen den entsprechenden Passus der Corona-Verordnung geklagt, nach dem Veranstaltungen in Kirchen untersagt sind. Der Mann sah sich dadurch als Mitglied der evangelischen Landeskirche in Württemberg in seiner grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit verletzt. Auf Anfrage teilte eine Sprecherin jW mit, dass der Antrag als unzulässig verworfen worden sei, weil der Antragsteller nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten gewesen sei. März erlassenen Verordnung sind in Baden-Württemberg Zusammenkünfte und Veranstaltungen aller Religionsgemeinschaften mit bestimmten Ausnahmen untersagt.
Source: Junge Welt April 08, 2020 17:26 UTC