Paragraf 175: Bisher kaum Anträge auf Entschädigung für Homosexuelle - News Summed Up

Paragraf 175: Bisher kaum Anträge auf Entschädigung für Homosexuelle


Nur ein Bruchteil der homosexuellen Justizopfer hat einem Medienbericht zufolge bisher eine Entschädigung beantragt. Nach Recherchen des „Spiegels“ gingen seit Sommer 2017 lediglich 129 Anträge ein - deutlich weniger als erwartet. Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Im Jahr 1969 wurde der Paragraf entschärft, aber erst 1994 endgültig abgeschafft. Als finanzielle Entschädigung sind pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis.


Source: Der Tagesspiegel January 12, 2019 11:26 UTC



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