Nach Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) im vergangenen Jahr soll eine Arbeitsgruppe ein gemeinsames Polizeigesetz für alle Bundesländer entwerfen. Das Grundgesetz bestimmt, dass Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht Sache der Länder ist. „Jeder Innenminister eines Bundeslandes wird wohl sicher sagen: Wenn die Basis für das Musterpolizeigesetz mein Polizeigesetz ist, können wir uns sofort einigen“, sagte Geisel dem Tagesspiegel. „Nachdem Bayern mit seinem Polizeigesetz vorgeprescht ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir ein Musterpolizeigesetz bekommen, nicht gerade gewachsen“, sagte Geisel. Sonst wird das Mustergesetz bleiben, was es ist: nicht mehr als ein Entwurf.
Source: Der Tagesspiegel September 11, 2018 14:48 UTC