Für einen schweren Verstoß gegen das Gebot zur Trennung von Tätigkeiten nach Ziffer 6 des Pressekodex wurden „Frankenpost“ und „Nordbayerischer Kurier“ gerügt. Die Verfasserin der Artikel hatte zudem unter der Überschrift „Erst denken, dann handeln“ Stellungnahmen des Oberbürgermeisters kritisch kommentiert. Den als Zitat wiedergegebenen Begriff hätte sie aber nicht verwendet, und ihre Aussage habe sich auf Südafrika bezogen, erklärte der Presserat. Die Angehörigen hätten vor der Übernahme der Fotos jedenfalls gefragt werden müssen, begründet der Beschwerdeausschuss die Entscheidung. Bei 13 Beschwerden handelte es sich um Wiederaufnahmen und Einsprüche.
Source: Der Tagesspiegel September 12, 2022 08:38 UTC