Presserat erkennt auch keine Vorverurteilung AiwangersDer Presserat hat sich in dieser Woche mit den Beschwerden über die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung im Fall Aiwanger beschäftigt. Die Vorwürfe seien in einem eklatanten Widerspruch zu Aiwangers Ämtern als Wirtschaftsminister und stellvertretender bayerischer Ministerpräsident gestanden. "Jedoch waren die Vorwürfe so gravierend, dass darüber berichtet werden durfte, ohne seinen Persönlichkeitsschutz nach Ziffer 8 des Pressekodex zu verletzen", betont der Presserat (siehe "Hintergrund"). Hintergrund: Aus dem Pressekodex Ziffer 2 – Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Hintergrund: Aus dem Pressekodex Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung.
Source: Suddeutsche Zeitung December 08, 2023 08:02 UTC