Gravierender Interessenkonflikt einer Zeitungs-MitarbeiterinFür einen schweren Verstoß gegen das Gebot zur Trennung von Tätigkeiten nach Ziffer 6 des Pressekodex wurden FRANKENPOST und NORDBAYERISCHER KURIER gerügt. In dieser Doppelfunktion sah der Beschwerdeausschuss einen gravierenden Interessenkonflikt gemäß Ziffer 6, Richtlinie 6.1 des Pressekodex. Foto und Name einer psychisch Kranken veröffentlichtDer KÖLNER STADT-ANZEIGER wurde wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex gerügt. In dieser identifizierenden Darstellung einer offensichtlich psychisch Kranken sah der Presserat einen schweren Verstoß gegen den Persönlichkeitsschutz. Leserschaft Diät-Produkt nahegelegtFür einen schweren Verstoß gegen das Trennungsgebot von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7, Richtlinie 7.2 des Pressekodex wurde FOCUS gerügt.
Source: Der Tagesspiegel September 10, 2022 01:39 UTC