Ein Waldbesitzer und Jäger will nicht so viele Tiere töten, wie es ihm der Freistaat vorschreibt. Dann würde er den Auerhahn jagen , der steht aber als gefährdete Art in der Roten Liste. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgericht München debattierten nun Jäger und Freistaat gegeneinander, wie der „Münchner Merkur“ am Donnerstag berichtet. Stattdessen äußerte er „Zweifel an der Fachkundigkeit der Äußerungen der Forstbehörde“. Dann wird wohl endgültig entschieden, ob der Jäger jagen muss, ob das Wild den Wald auffrisst und ob der Auerhahn verbuscht wird.
Source: Die Welt March 02, 2017 14:31 UTC