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Quellen - Links von links


Von Ronen SteinkeIn ihrem Gutachten zur AfD enthüllen die Spezialisten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) keine neuen Fakten. Die Beamten haben nur "offene" Quellen über die AfD auswerten dürfen, etwa Internetseiten, Facebook-Auftritte, Presseartikel. Interessant ist aber, welche Quellen sie für wie verlässlich halten. "Nahezu unbestreitbar" sei das dank Kempers Beweisführung, die 2016 von der Rosa-Luxemburg-Stiftung veröffentlicht wurde, schreiben die Verfassungsschützer anerkennend. Als der Attentäter auf die Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker identifiziert wurde, wusste die Polizei zunächst wenig über den Mann.


Source: Suddeutsche Zeitung January 20, 2019 17:44 UTC



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