Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Abkommen zwischen der BRD und Frankreich über gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte beschlossen. Demnach gibt es bei Gemeinschaftsprojekten künftig eine sogenannte De-Minimis-Regel, wenn Komponenten eines Landes in einem Rüstungsvorhaben des anderen Landes verwendet werden. Dieser Schwellenwert liegt bei 20 Prozent. Das bedeutet, dass Berlin den Export französischer Rüstungsgüter, die weniger als 20 Prozent Bauteile aus der BRD haben, nicht behindert. Paris hatte zuletzt verärgert auf den deutschen Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien reagiert, da davon auch gemeinsame Projekte betroffen waren.
Source: Junge Welt October 23, 2019 15:00 UTC