Deshalb fotografiert er reihenweise Falschparker und sendet die Bilder über ein Portal an die Polizei. Links und rechts am Straßenrand standen Autos, halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Eigentlich regelt die Straßenverkehrsordnung in Paragraph 12, Absatz 4: Parken ist am Fahrbahnrand erlaubt, auf Gehwegen nur, wo es explizit gestattet ist. Von den schmalen Gehwegen, vielleicht 80 Zentimeter breit, blieben zwischen Autospiegel und Hecken gerade mal ein paar Zentimeter übrig. „Letztlich war es auch ein Zeichen: Liebe Stadt, liebe Polizei, ihr seid zuständig.“
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung December 16, 2021 23:37 UTC