Nach einem Grundlagenurteil des Verwaltungsgerichts Münster können sich Unternehmen, deren Produkte zu Unrecht auf der Rapex-Liste stehen, hiergegen zur Wehr setzen. Bild: dpaSeit über 15 Jahren stellt die Europäische Kommission auf ihren Internetseiten jede Woche Produkte zusammen, die Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten als lebensgefährlich gemeldet haben. Erstmals hat jetzt ein Gericht entschieden, dass sich betroffene Unternehmen wehren können. Die Kommission nimmt sich dabei die Freiheit, diese Meldungen wöchentlich im Internet zu veröffentlichen. In erster Linie sind es freilich nicht interessierte Verbraucher, sondern die Medien, die die Warnungen regelmäßig studieren und redaktionell aufgreifen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung February 18, 2020 17:59 UTC