Bisher waren diese Fahrzeuge aufgrund ihrer langsamen Geschwindigkeit von maximal 20 km/h von einer entsprechenden Versicherungspflicht ausgenommen. Schon Ende Dezember 2023 gilt diese RegelungDie neue Versicherungspflicht könnte bereits Ende Dezember 2023 Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 Stundenkilometer betreffen. Demnach soll nicht nur die Versicherungspflicht, auch die Entschädigung von Verkehrsopfern bei Insolvenz eines Autoversicherer, einheitlich geregelt sein. Beiträge von der Rentenversicherung zurückbekommen – so funktioniert esDas sagen die Versicherer zur Versicherungspflicht für RasenmäherMan möchte meinen, dass die Versicherer von der neuen Versicherungspflicht für Rasenmäher und Landmaschinen profitieren und die Planung begrüßen. Der GDV betont, dass eine höhere Versicherung nur zur Pflicht wird, wenn die betreffenden Fahrzeuge auf öffentlich zugänglichem Gelände betrieben würden.
Source: Suddeutsche Zeitung December 19, 2023 16:04 UTC