Ein Vermieter kann Ersatz für Schäden an der Wohnung oder am Haus verlangen. Und: Bildet sich Schimmel in der Wohnung, muss der Mieter den Eigentümer informieren. Schadenersatz: Ein Vermieter kann von seinem Mieter Ersatz für Schäden an der Wohnung oder am Haus verlangen. Angerechnet hatte er dabei die mangelnde Pflege der Badezimmerarmaturen, einen Lackschaden an einem Heizkörper sowie einen fünfmonatigen Mietausfall wegen der Beseitigung der Schäden. Der Mieter war der Ansicht, dass der Vermieter Schadenersatz nur nach dem erfolglosen Ablauf einer Frist zur Schadensbeseitigung hätte verlangen können.
Source: Suddeutsche Zeitung March 15, 2018 17:59 UTC