Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD vorerst nicht als »gesichert rechtsextremistisch« einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung müsse das Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst unterlassen. StillhaltezusageDer Verfassungsschutz des Bundes hatte die AfD im vergangenen Jahr nach mehrjähriger Prüfung als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft. Das bedeutete, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung nicht mehr öffentlich als »gesichert rechtsextremistische« Bestrebung bezeichnete. Der Rechtsstreit um die Frage, ob die AfD als »gesichert rechtsextremistisch« eingestuft werden darf, wird sich also noch hinziehen.
Source: Junge Welt February 26, 2026 17:28 UTC