In dem Verfahren ging es im Kern darum, ob einzelne Aussagen von „Correctiv“ als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor, die sogenannte Pressekammer verkündete nur den Urteilstenor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Source: Handelsblatt March 18, 2026 13:57 UTC